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Wie lese ich meine Betriebskostenabrechnung richtig?

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Sie haben kürzlich Ihre Betriebskostenabrechnung erhalten und fragen sich, was die einzelnen Positionen bedeuten? 
Im Video erklären wir alles Wichtige:

Hier noch einmal alle Informationen aus dem Video:
(Sie können auf die Bilder klicken, um diese zu vergrößern)

In unserer Infobox ist die für die Abrechnung zuständige Person mit Vor- und Nachnamen sowie der aktuellen Rufnummer angedruckt. Das komplette Unternehmen ist über die einheitliche E-Mail-Adresse post@gwg-gruppe.de erreichbar.

Im Betreff sind sowohl Ihre Mietvertragsnummer als auch das Objekt, für welches Sie die Abrechnung erhalten haben, sowie der Abrechnungszeitraum dargestellt. Bitte beachten Sie, dass der Abrechnungszeitraum in der Regel ein komplettes Jahr umfasst.

Wenn Sie im Abrechnungszeitraum ein- oder ausgezogen sind, ist zusätzlich Ihre persönliche Mietdauer innerhalb des Abrechnungszeitraums ausgewiesen. Der Mietbeginn unseres Beispielmieters war der 01.09.2022. Für die Abrechnungen sind immer die Vertragsdaten und nicht die Daten der Wohnungsübergaben maßgeblich.

Im ersten Teil des Abrechnungsschreibens erhalten Sie eine Zusammenfassung der für Sie ermittelten Kosten und die im betreffenden Abrechnungszeitraum zu leistenden Vorauszahlungen. Wie die Kosten ermittelt werden, können Sie den Folgeseiten der Abrechnung entnehmen. Unser Beispielmieter hat ein Guthaben in Höhe von 93,56 EUR.

Hinweis: In der Infobox am Briefkopf ist ebenso die gültige Bankverbindung für Ihre Mietzahlung ersichtlich. Bitte beachten Sie im Falle einer Nachzahlung, dass jeder Mietvertrag über eine eigene individuelle IBAN verfügt. Das gilt auch, wenn Sie zusätzlich noch einen Stellplatz oder eine Garage angemietet haben oder innerhalb unseres Bestandes umgezogen sind.

Insofern eine Anpassung der Vorauszahlungen notwendig ist, erfolgt der Ausweis der Veränderung an dieser Stelle…

… gefolgt von der Übersicht der bisherigen und neuen Mietzusammensetzung. Sollten Sie Ihre Miete per Dauerauftrag an uns überweisen, müssen Sie diesen rechtzeitig und zum mitgeteilten Termin – hier im Beispiel ist es der 01.06.2023 – ändern.

Auf der dritten Seite erhalten Sie zunächst Informationen zu den Gesamtbemessungen der Wirtschaftseinheit, für die die Abrechnung zusammen erstellt wird. Als Bemessungen werden die in der Abrechnung verwendeten Verteilerschlüssel bezeichnet. Das sind beispielsweise Wohn- oder Nutzfläche oder auch die Anzahl der Wohnungen.

Direkt darunter sind die Bemessungen für Ihre Wohnung angedruckt. Die Flächenangaben finden Sie auch in Ihrem Mietvertrag.

Weiter geht es nun mit der Auflistung sämtlicher Kostenarten und der Ermittlung Ihrer Anteile. Die meisten Kostenarten werden im Verhältnis der Wohnflächen verteilt. Das ist auch der gesetzliche Umlageschlüssel, wenn keine anderweitige Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter getroffen wurde.

Bei Mietenden, die im Abrechnungszeitraum ein- oder ausgezogen sind, wird je Kostenart eine zusätzliche Zeile zur Ermittlung der anteiligen Belastung angedruckt.

Die Auflistung endet mit der Summierung Ihrer Kosten. Die berechneten Vorauszahlungen werden davon abgezogen und bilden das Gesamtergebnis, also ein Guthaben oder eine Nachforderung. Unser Beispielmieter hat ein Guthaben in Höhe von 98,20 EUR.

Insofern Ihr Mietobjekt an eine Heizanlage angeschlossen ist, wird an dieser Stelle der Summenblock für die Heizkosten ausgewiesen. Unser Beispielmieter hat eine Nachforderung in Höhe von 4,64 EUR. Die Berechnung Ihres Anteils erfolgt mit der beigefügten Anlage des Wärmedienstes. Die für uns tätigen Wärmedienste sind Ista, Minol und Kalo. Die Erläuterungen zu den Heizkostenabrechnungen finden Sie auf unserer Website.

In der letzten Zeile ist das Gesamtergebnis, also die Summe der Zwischenergebnisse für Betriebskosten und Heizkosten ausgewiesen, welches Sie bereits auf Seite 1 sehen konnten. Im Beispiel werden das Guthaben für die Betriebskosten und die Nachforderung für die Heizkosten saldiert. Das Gesamtergebnis beläuft sich für unseren Beispielmieter auf 93,56 EUR Guthaben.

Angefallene Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können bei der Steuererklärung angegeben werden, um Steuern zu sparen. Die notwendigen Angaben hierfür entnehmen Sie bitte dem Schluss des Abrechnungsschreibens. Es handelt sich hierbei um die in den berechneten Kosten enthaltenen Lohnanteile und nicht um eine Auflistung weiterer zu zahlender Kosten. Bitte beachten Sie, dass für Betriebskostenabrechnungen und Steuererklärungen unterschiedliche Fristen gelten. Sie können Ihre Betriebskostenabrechnung für die Steuererklärung des Jahres, in dem die Abrechnungsspitze fällig ist, zugrunde legen.

Weitere Fragen zu den betriebskosten?

Weitere Infos und Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Thema Betriebskosten finden Sie in unseren FAQs.

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