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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Energiekrise

Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Energiekrise möchten wir Ihnen gerne die wichtigsten Fragen beantworten.

 

FAQ

Wann bekomme ich die Gutschrift für die einmalige Entlastung im Dezember 2022?

Die Bundesregierung hat im Zuge der Soforthilfe für Haushalte und Unternehmen beschlossen, dass Mieterinnen und Mieter insbesondere zu dem Zeitpunkt unterstützt werden sollen, wenn sie durch die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 besonders intensiv belastet werden. Der Gesetzesentwurf der Regierung sieht deshalb vor, dass die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben wird.

Wie von der Bundesregierung vorgesehen, werden wir den erstatteten Abschlagsbetrag für den Monat Dezember in Ihrer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 berücksichtigen.

Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

Kann ich meine Miete für Dezember 2022 um die Vorauszahlung für Heizkosten kürzen?

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung ohne vorherige Ankündigung im Dezember dazu führt, dass diese durch unser Forderungsmanagement angemahnt wird.

Sofern Sie im Laufe des Jahres 2022 eine Vorauszahlungserhöhung von uns erhalten haben, haben wir darin lediglich die Energiepreisentwicklung zwischen 2021 und 2022 berücksichtigt, um einer hohen Nachzahlung für künftige Betriebskostenabrechnungen entgegenzuwirken. Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass die aktuelle Vorauszahlung damit noch nicht die hohen Preissteigerungen reflektiert, die seit Beginn der Energiekrise entstanden sind. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen in Ihrem eigenen Interesse, die aktuell geleistete Vorauszahlungshöhe auch im Dezember unbedingt beizubehalten.

Wirken sich die geplanten Preisbremsen auf meine Vorauszahlungshöhe aus?

Aktuell prüfen wir, inwiefern sich die seit 01.03.2023 von der Bundesregierung geltenden Preisbremsen auf die Energieeinkaufskonditionen der GWG-Gruppe auswirken werden. Hier sind wir noch auf Informationen der jeweiligen Versorger angewiesen.

Wie kann ich eine finanzielle Unterstützung erhalten?

Wir möchten Sie über die Möglichkeit zur Beantragung von "Wohngeld Plus" und dem damit einhergehenden Heizkostenzuschuss aufmerksam machen.

Seit 01.01.2023 ist das neue „Wohngeld Plus“ in Kraft. Damit hat sich der Kreis derjenigen, die Anspruch auf Zuschusszahlungen haben, erweitert. Dies gilt unseres Kenntnisstandes nach auch für Angestellte und Selbstständige, die sonst keine Grundsicherung (Bürgergeld) beziehen. Es können also auch „normalverdienende Haushalte“ die Möglichkeit haben, Betriebskostennachforderungen vom Jobcenter erstattet zu bekommen. Die Entscheidung, ob Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen, obliegt Ihnen persönlich und erfolgt nicht automatisch oder durch uns. Der Antrag muss jedoch in dem Monat gestellt werden, in dem die Abrechnung erstellt wurde.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass wir keine Rechtsberatung durchführen können. Sollten Sie weitere Fragen oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an die Beratungsstelle bei Ihrem zuständigen Jobcenter zu wenden.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Informationsblatt von GdW und dem Deutschen Städtetag sowie auf der Homepage der Bundesregierung.

Was kann ich tun, um Energie einzusparen?

Die Sensibilisierung unserer Mieterinnen und Mieter für ein energiesparendes Heizverhalten ist uns ein wichtiges Anliegen, denn hier liegt ein besonders großer Hebel, um Verbräuche und Kosten zu vermeiden. Nachfolgend geben wir Ihnen Energiespartipps zum ressourcenschonenden Umgang mit Heizung, Warm- und Kaltwasser: Energiespartipps

Unsere Energiespartipps im Video

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