
Sie haben eine Frage zum Thema Betriebskosten?
Mehr erfahrenSollten sich Ihre Adresse, Ihr Name oder Ihre Telefonnummer geändert haben, so wählen Sie bitte das richtige Formular aus und übersenden uns dieses mit Ihrer Unterschrift an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Die zuständige Geschäftsstelle finden Sie auf allen Schriftstücken, die Sie von uns erhalten haben. Ihre Kontaktdaten wie E-Mail Adresse oder Telefonnummer ändern Sie mit wenigen Klicks über das Kundenportal oder die GWG-App im persönlichen Kundenkonto.
Als Wohnungsmieter/-in bei der GWG-Gruppe können Sie sich gerne über mögliche Stellplatzangebote bei Ihrem/Ihrer Kundenbetreuer/-in erkundigen. Als externer Bewerber finden Sie zudem all unsere freien Stellplatz- und Garagenangebote auf unserer Homepage: Mietobjekte.
Kleintiere dürfen ohne Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Für die Haltung von Hunden oder Katzen bedarf es einer schriftlichen Genehmigung. Stellen Sie dazu bitte einen Antrag über das Kundenportal oder die GWG-App im Bereich "Anliegen" oder kontaktieren Sie Ihre/-n Kundenbetreuer/-in.
Unsere Wohngebäude sind in der Regel mit einem modernen Kabelanschluss ausgestattet, sodass die Montage einer Satellitenanlage nicht erforderlich ist. In Sonderfällen können Absprachen mit dem/der Kundenbetreuer/-in getroffen werden. Ohne Genehmigung der Hausverwaltung ist die Montage einer Satellitenanlage vertragswidrig.
Eine Untervermietung ist grundsätzlich gestattet. Dies bedarf jedoch einer Genehmigung des Kundenbetreuers. Im Falle einer Überbelegung der Wohnung oder weiteren Einzelfällen kann die Genehmigung zur Untervermietung jedoch verweigert werden. Bitte wenden Sie Ihre Anfrage an Ihre/-n Kundenbetreuer/-in unter Angabe folgender Informationen:
Für eine Untervermietung fällt ein monatlicher Untermietzuschlag in Höhe von 25 Euro an.
Grundsätzlich setzt sich die Miete aus der Grundmiete und den Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten zusammen. Bei Studentenappartements o. Ä. sind Pauschalmieten möglich. Die genaue Mietzusammensetzung können Sie ganz einfach im Servicebereich des Kundenportals oder der GWG-App einsehen.
Die Kontaktdaten Ihres/Ihrer Kundenbetreuers/Kundenbetreuerin finden Sie auf jeglichen Schriftstücken, die Sie von der GWG-Gruppe erhalten. Sollten Ihnen diese nicht vorliegen, sind wir von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr - 19:00 Uhr erreichbar. Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten für alle Geschäftsstellen. Am einfachsten erreichen Sie uns über die Nachrichtenfunktion in der GWG-App oder dem Kundenportal.
Wir empfehlen grundsätzlich ein direktes Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Sollte sich durch das persönliche Gespräch keine Einigung finden, wenden Sie sich bitte an Ihre/-n Kundenbetreuer/-in.
Die Kontaktdaten Ihres Hausmeisters/Ihrer Hausmeisterin finden Sie auf dem Hausaushang im Treppenhaus.
Im Kundenportal oder in der GWG-App können Sie die Mietbescheinigung im Bereich "Anliegen" ganz einfach anfordern. Alternativ kontaktieren Sie bitte Ihre/-n zuständige/n Kundenbetreuer/-in oder übermitteln Sie uns das Ihnen vorliegende Formular direkt.
Die Energiepreise sind seit Herbst 2021 massiv angestiegen. Derzeit ist es nicht absehbar, ob künftig zumindest ein Einpendeln oder vielleicht sogar eine Reduzierung zu erwarten ist.
Wir möchten gern verhindern, dass unsere Mieter mit der Betriebs-/Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022, welche erst im Jahr 2023 erstellt werden kann, mit hohen Nachzahlungen konfrontiert werden. Eine Anpassung von Vorauszahlungen kann erst zum Tag der Anpassung greifen und ihre Wirkung entfalten.
Der Anstieg der Energiepreise verursacht auch bei Handwerkern und Lieferanten höhere Kosten, die sich in höheren Preisen für Dienstleistungen niederschlagen. Deshalb ist neben der Erhöhung der Kosten für die Beleuchtung auch mit einem Anstieg vieler anderer Betriebskosten zu rechnen.
Setzen Sie sich bitte kurzfristig mit unserem Team Forderungsmanagement in Verbindung. Weiterhin sollten Sie sich direkt an das Sozialamt Ihrer Stadt/ Gemeinde wenden. Eventuell haben Sie Anspruch auf Mietzuschüsse.
Insofern Sie bereits Mietzuschüsse erhalten, sollten Sie unser Schreiben mit der Anpassung der Vorauszahlungen unbedingt direkt an das Sozialamt weiterleiten. Ggf. haben Sie Anspruch auf höhere Zuschüsse.
Selbstverständlich passen wir die Vorauszahlungen an, wenn Sie das wünschen. Teilen Sie uns das bitte per E-Mail an post(at)gwg-gruppe(dot)de mit oder nutzen Sie die entsprechende Funktion in unserer Mieter App oder dem Kundenportal.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit keine Reduzierungen vornehmen können, Erhöhungen sind nach wie vor möglich.
Wir schließen - insoweit möglich - für Liefer- und Dienstleistungsverträge für alle Objekte, die sich Eigentum oder in der Verwaltung eines Unternehmens der GWG Gruppe befinden, Rahmenverträge ab. Dadurch erzielen wir Rabatte oder Sonderkonditionen, die wir an unsere Mieterschaft oder Eigentümergemeinschaften weitergeben. Preissteigerungen lassen sich damit leider jedoch nicht völlig verhindern, aber ohne Rahmenvereinbarungen würden diese früher oder höher eintreten.
Die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres geht Ihnen im Laufe dieses Jahres zu. Hierbei sind wir jedoch auf den Eingang aller Rechnungen des Vorjahres angewiesen. Gemäß gesetzlicher Grundlage bzw. Rechtsprechung haben wir die Möglichkeit, Ihnen die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres bis spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres zukommen zu lassen. Die Abrechnungsfrist von 12 Monaten beginnt mit Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dies gilt auch für Mieter, die während des Abrechnungszeitraums ausgezogen sind.
Fragen zur Betriebskostenabrechnung beantwortet unser Team Betriebskostenmanagement. Richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an post(at)gwg-gruppe.de oder schreiben Sie uns einen Brief an unsere Zentrale in Stuttgart.
Angefallene Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können bei der Steuererklärung angegeben werden, um Steuern zu sparen. Jedoch gelten für die Betriebskostenabrechnung und die Steuererklärung unterschiedliche Fristen. Dies ist den Finanzämtern bekannt, weshalb auf andere Fristen ausgewichen werden darf.
Beispiel:
Ihre Betriebskostenabrechnung für 2021 geht Ihnen fristgerecht Ende 2022 zu. Diese Abrechnung können Sie in Ihrer darauffolgenden Steuererklärung, die Sie 2023 für das Jahr 2022 erstellen, geltend machen.
Sofern wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat abbuchen, wird Ihr Guthaben bei der Abbuchung berücksichtigt und automatisch mit der Miete verrechnet. Andernfalls überweisen wir Ihnen das Guthaben auf die uns zuletzt genannte Bankverbindung. Änderungen Ihrer Bankverbindung benötigen wir grundsätzlich schriftlich, diese dürfen telefonisch nicht entgegengenommen werden.
Sofern wir die Miete per SEPA-Lastschriftmandat abbuchen, wird die Nachzahlung zum in der Abrechnung angegebenen Termin gemeinsam mit Ihrer Miete von Ihrem Konto abgezogen. Anderenfalls ist der Betrag bis spätestens zur angegebenen Fälligkeit zu überweisen.
Bitte wenden Sie sich umgehend an unser Team Forderungsmanagement, um zu prüfen, ob eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden kann. Richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an post(at)gwg-gruppe.de oder schreiben Sie uns einen Brief an unsere Zentrale in Stuttgart.
Sie können die nichtverbrauchsabhängigen Kosten (z.B. Grundsteuer, Versicherungen, Beleuchtung etc.) miteinander vergleichen. Verbrauchsabhängige Kosten wie z.B. Wasser/Entwässerung, Warmwasser, Heizung werden anhand der individuell ermittelten Verbräuche auf die Mieter verteilt. Hinzu kommt, dass jeder Mieter persönlich bemessene Vorauszahlungen geleistet hat.
Alle Betriebskosten, die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden, fallen auch während Abwesenheitszeiten an. Ihre Abwesenheit wird sich auf die verbrauchsabhängigen Kosten jedoch positiv auswirken und diese senken. Die Vorauszahlungen/Pauschalen für Heiz- und Betriebskosten sind Teile der Miete. Diese und auch die Grundmieten sind während der Abwesenheit weiter zu zahlen.
Setzen Sie sich mit unserem Team Betriebskostenmanagement in Verbindung. Sie erreichen das Team per E-Mail an post(at)gwg-gruppe.de oder schriftlich an unsere Zentrale in Stuttgart.
Für den beleghaften Versand von Rechnungskopien berechnen wir 0,25 €/Seite zzgl. aktuell gültiger MwSt. Sollten Sie die Belege via E-Mail zugesandt bekommen, stellen wir Ihnen 0,10 €/Seite zzgl. aktuell gültiger MwSt. in Rechnung.
Sollten wir mit Ihnen im Mietvertrag bereits eine andere Kostenvereinbarung getroffen haben, gilt diese vorrangig.
Im Kundenportal oder in der GWG-App können Sie im Bereich "Anliegen" direkt eine Mietbescheinigung beantragen und abrufen. Alternativ schreiben Sie bitte eine E-Mail an post(at)gwg-gruppe.de.
Die Verbrauchsdaten sind Werte zum Heizverbrauch und Warmwasserverbrauch von Mietwohnungen. Diese Werte werden von den Wärmemessdienstleistern monatlich gemessen und übermittelt. Nach der geänderten Heizkostenverordnung von 2021 müssen Gebäudeeigentümer ab 2022 diese Werte den Mietern monatlich zur Verfügung stellen, sofern funkfähige Wärmezähler verbaut sind.
Die Verbrauchsdaten werden monatlich als Dokument in der Mieterakte abgelegt. Sie erhalten Sie die Dokumente zu Ihren Verbräuchen über das Kundenportal oder die App im Bereich "Service" unter "Meine Dokumente".
Die schriftliche Übermittlung der Daten als Brief ist nicht vorgesehen, da hier Mehrkosten für die Mieterinnen und Mieter entstehen würden. Deswegen stellen wir Ihnen die Verbrauchsdaten aus Nachhaltigkeits- und Servicegründen elektronisch zur Verfügung. Sie können sich die Dokumente anschließend auch ausdrucken.
Aus Datenschutzgründen muss die GWG gewährleisten, dass die Verbrauchsdaten nur den tatsächlichen Vertragspartnern übermittelt werden. Dies kann nur über das Kundenportal oder die App sichergestellt werden. Deshalb werden wir diese Daten nicht per Mail versenden.
Die monatlichen Verbrauchsdaten können technisch nur mit fernauslesbaren Wärmemengenzählern bereitgestellt werden. Sollten für Ihr Mietobjekt noch keine Daten vorliegen, sind in Ihrem Gebäude diese modernen Zähler noch nicht eingebaut. Unsere Dienstleister werden die Geräte eigenständig nachrüsten. Sofern dies geschehen ist, können wir Ihnen die monatlichen Verbrauchsdaten liefern.
Sofern vertraglich keine andere Regelung getroffen wurde, ist die monatliche Miete zu Beginn eines Monats bis spätestens zum dritten Werktag fällig. Um die Zahlungen zuverlässig und fristgerecht zu gewährleisten, bieten wir die Abbuchung per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto an. Das entsprechende Formular hierzu finden Sie hier.
Möchten Sie uns ein neues SEPA-Mandat erteilen, können Sie das entsprechende Formular hier herunterladen oder direkt im Kundenportal oder der GWG-App darauf zugreifen.
Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und übersenden es uns mit Ihrer Unterschrift an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle für Sie zuständig ist, sehen Sie auf sämtlichen Schriftstücken, die Sie von uns erhalten haben. Bei Selbstzahlern, die Ihre Bankverbindung z. B. für Überweisungsgutschriften mitteilen möchten, reicht eine schriftliche Mitteilung per Brief oder E-Mail.
Die richtige Bankverbindung und den Verwendungszweck finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Die Daten sind in der Regel auf der ersten oder zweiten Seite zu finden.
Bei aktuellen Vertragsabschlüssen wird eine Kaution in Höhe von drei Nettokaltmieten fällig. Diese ist vor Übergabe der Mietwohnung an uns zu überweisen. Bitte beachten Sie hierbei die separate Bankverbindung in Ihrem Vertrag.
Die Zahlung der Kaution ist in bis zu drei gleichen Raten möglich. Die erste Kautionsrate muss vor der Wohnungsübergabe beim Vermieter eingegangen sein. Bitte wenden Sie sich an Ihre/-n Kundenbetreuer/-in, wenn Sie eine solche Vereinbarung treffen möchten.
Eine allgemeine Warteliste wird nicht geführt. Unsere aktuellen Mietangebote finden Sie hier. Bitte bewerben Sie sich online direkt auf ein passendes Wohnungsangebot.
Das Bewerbungsverfahren auf eine Mietwohnung aus unserem Bestand findet in der Regel ausschließlich online statt. Die aktuellen Angebote finden Sie immer auf unserer Homepage und teilweise auch auf anderen Immobilienportalen. Bitte melden Sie sich über das Kontaktformular eines expliziten Mietangebotes. Sie erhalten daraufhin einen Vervollständigungsbogen der GWG-Gruppe per E-Mail, den Sie an uns zurückschicken. Auch Besichtigungstermine werden meist per E-Mail vereinbart. Hier bitten wir um einige Tage Bearbeitungsfrist nach Zusendung Ihrer Interessentenauskunft.
Die GWG-Gruppe ist deutschlandweit mit Beständen vertreten. Der Hauptsitz befindet sich in Stuttgart. Nähere Informationen über unsere Standorte finden Sie hier.
Wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt, so wird dies explizit in der Wohnungsanzeige erwähnt. Dieser ermöglicht es ausschließlich bestimmten Personengruppen, öffentlich geförderte Mietwohnungen zu beziehen. Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins erfolgt auf Ihrem örtlichen Rathaus/Amt. Hier können Sie sich auch umfassend informieren, ob Sie die Bedingungen (u.a. Einkommenshöhe) erfüllen, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten.
Bei Anmietung einer Wohnung aus unserem Eigenbestand fallen keine Maklergebühren an. Sofern wir Wohnungen im Auftrag eines anderen Eigentümers vermieten, kann es zu Maklergebühren kommen. Diese sind in der Anzeige explizit ausgewiesen.
Wir haben einige Studentenwohnungen in unserem Bestand. Unsere aktuellen Wohnungsangebote für Studierende finden Sie hier.
Wir haben einige barrierearme und barrierefreie Wohnungen in unserem Bestand. Diese sind in den Wohnungsanzeigen entsprechend gekennzeichnet.
Unsere aktuellen Wohnungsangebote finden Sie hier oder ganz bequem in der GWG-App. Zusätzlich inserieren wir unsere Wohnungen bei Immobilienscout24, Immowelt, Immonet und
Ebay-Kleinanzeigen.
Zur Meldung des Schadens steht Ihnen unsere Reparatur-Hotline unter der Rufnummer 08061 9853 166 (zum Ortstarif) gern zur Verfügung. Sie erreichen diese innerhalb unserer Servicezeiten von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Sie können die Meldung jederzeit auch einfach und bequem über unser Online-Schadenportal vornehmen. Über die GWG-App können Sie die Schadensmeldung jetzt auch direkt von Ihrem Smartphone aus verfassen. Alternativ gelangen Sie über diesen Link zur Weiterleitung: gwg.kleinreparatur.de
Bitte beachten Sie, dass eine zusätzliche telefonische Meldung über die Reparatur-Hotline dann nicht erforderlich ist.
„Sofern sich Ihre Mietwohnung in einem Neubau befindet, steht Ihnen unser Reparaturservice aufgrund der bestehenden Gewährleistung eventuell nur eingeschränkt zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten Sie in diesem Fall weitere Informationen über unsere Reparatur-Hotline“.
Zur Meldung des Schadens steht Ihnen unsere Reparatur-Hotline unter der Rufnummer 08061 9853 166 (zum Ortstarif) gern zur Verfügung. Sie erreichen diese innerhalb unserer Servicezeiten von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Sie können die Meldung jederzeit auch einfach und bequem über unser Online-Schadenportal vornehmen. Über die GWG-App können Sie die Schadensmeldung jetzt auch direkt von Ihrem Smartphone aus verfassen. Alternativ gelangen Sie über diesen Link zur Weiterleitung: gwg.kleinreparatur.de
Bitte beachten Sie, dass eine zusätzliche telefonische Meldung über die Reparatur-Hotline dann nicht erforderlich ist.
Der Termin zur Schadenbeseitigung wird mit Ihnen in der Regel über unsere Reparatur-Hotline abgestimmt. Sollte es zu hierbei zu Schwierigkeiten kommen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem/Ihrer Kundenbetreuer/-in in Verbindung.
Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen sind in der Regel weder Kundenbetreuer/-in noch Hausmeister/-in erreichbar. Für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen kontaktieren Sie bitte unsere Notfall-Hotline unter der Rufnummer 08061 9853 166 (zum Ortstarif). Hierzu zählen z. B. Rohrbrüche, Brandschäden oder komplette Heizungsausfälle.
Bitte kontaktieren Sie unsere Reparatur-Hotline unter der Rufnummer 08061 9853 166 (zum Ortstarif). Sie erreichen diese innerhalb unserer Servicezeiten von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Dies gilt nicht bei einem Personeneinschluss. Hier kann der Hersteller/die zuständige Wartungsfirma dem jeweiligen Alarmplan im Aufzug entnommen und direkt kontaktiert werden.
Bevor Sie unsere Reparatur-Hotline kontaktieren, bitten wir Sie, folgende Schritte zu prüfen:
Bevor Sie unsere Reparatur-Hotline kontaktieren, bitten wir Sie, folgende Schritte zu prüfen:
Haben Sie die Hausaushänge auf aktuelle Reparaturarbeiten bezüglich der Wasserversorgung geprüft? Bei Arbeiten am Leitungsnetz kann es zu planmäßigen Ausfällen kommen.
Liegt in der gesamten Wohnanlage ein Wasserausfall vor oder ist nur Ihre Wohnung betroffen?
Tritt das Problem bei Kalt- und/oder Warmwasser auf?
Anschließend bitten wir Sie, den Defekt bei unserer Reparatur-Hotline unter der Rufnummer 08061 9853 166 (zum Ortstarif) zu melden. Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen steht Ihnen diese Rufnummer auch zur Meldung von Notfällen zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie umgehend unsere Reparatur-Hotline unter der Rufnummer 08061 9853 166 (zum Ortstarif). Innerhalb unserer Servicezeiten steht Ihnen auch Ihr-/e Kundenbetreuer/in oder der/die Hausmeister/in gern zur Verfügung.
Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen sind in der Regel weder Kundenbetreuer/-in noch Hausmeister/-in erreichbar. Für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen kontaktieren Sie bitte unsere Notfall-Hotline unter der Rufnummer 08061 9853 166 (zum Ortstarif).
Die Wohnungskündigung muss entsprechend der gesetzlichen/vertraglichen Kündigungsfrist beim Vermieter mit Originalunterschrift aller im Mietvertrag genannten Mieter eingehen. Mit der Kündigungsbestätigung erhalten Sie einen Vorabnahmetermin. Bei diesem Termin in Ihrer Mietwohnung können alle weiteren offenen Fragen mit Ihrem/Ihrer Kundenbetreuer/-in persönlich abgestimmt werden.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietwohnungen beträgt grundsätzlich drei Monate zum Ablauf eines Monats. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eingehen. Es steht Ihnen jedoch selbstverständlich frei, die Wohnung bereits vor der Wohnungsabnahme zu verlassen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Laufzeit des Vertrages; das Verlassen der Wohnung ist nicht mit dem Ende der Vertragslaufzeit gleichzusetzen.
Für ein früheres Vertragsende bestehen einige Voraussetzungen unsererseits. Bitte besprechen Sie dies persönlich mit Ihrem/Ihrer zuständigen Kundenbetreuer/-in.