Mail post@gwg-gruppe.de Telefon Kontakt
""

Käufer-FAQs: Häufig gestellte Fragen

Worauf ist beim Kaufvertrag zu achten?

Ein Kaufvertrag wird vom Notar beurkundet. Im Kaufvertrag sind alle erforderlichen Details geregelt, welche für die Eigentumsübertragung von Bedeutung sein können; Beispiele hierfür sind: Angaben zum Käufer und Verkäufer, zur Immobilie (Größe, Flurstück, Grundbuch etc.) und zur Übergabe.

Wie kann ich meinen Immobilienkauf finanzieren?

In den meisten Fällen sind private Käufer nicht in der Lage den kompletten Kaufpreis auf einmal zu bezahlen. Daher sollte man sich ausgiebig über die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle informieren. Bei der Entscheidung für eine Finanzierung lohnt es sich auch, beispielsweise an einen aktiven Bausparvertrag oder andere günstige Konditionen, wie z.B. Förderdarlehen für KfW Effizienzhäuser, zu denken.

Welche zusätzlichen Kaufnebenkosten fallen an und warum?

Die Kaufnebenkosten beeinflussen die gesamten Kosten für den Erwerb der Immobilie. Neben dem Kaufpreis fallen noch Kosten z. B. für Notargebühren, Grunderwerbsteuer, usw. an. Durchschnittlich belaufen sich die sogenannten Kaufnebenkosten gegenwärtig auf rund 6,5% des Kaufpreises in Baden-Württemberg.

Was ist der Energieausweis und für welche Zwecke benötigt man ihn?

Seit dem 01. Mai 2014 ist jeder Verkäufer verpflichtet, einen Energieausweis für die zum Verkauf stehende Immobilie zur Verfügung zu stellen. Aus ihm ist ersichtlich, wie umweltfreundlich der Energieverbrauch des Hauses ist. Ein Energieausweis umfasst vier Seiten. An der abgebildeten Farbskala ist erkennbar, wie energieeffizient das Haus ist. Diese Information ist für Erwerber von hoher Bedeutung, denn daraus lässt sich die Höhe der Heizkosten abschätzen. Erfahren Sie hier mehr über den Energieausweis

Was ist eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist eine Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, in welcher festgehalten wird, dass das Eigentum am Grundstück/der Immobilie in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird.

Jeder Miteigentumsanteil ist mit Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder mit Teileigentum (= nicht für Wohnzwecke bestimmte Räume) verbunden. In aller Regel orientiert er sich an der Größe der jeweiligen Wohnungen. Der Miteigentumsanteil besagt, in welchem Maß der Eigentümer im Vergleich zu den anderen Wohnungseigentümern am gemeinschaftlichen Eigentum beteiligt ist.

Folglich ist es nach einer solchen Aufteilung möglich, jede Einheit im Haus einzeln zu veräußern und/oder zu belasten.

Die Teilungserklärung bildet ebenso die Grundlage für die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten, welche von allen Eigentümern getragen werden.

Die Verteilung erfolgt entweder nach dem gesetzlichen oder dem vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel. Grundsätzlich ist die Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen geregelt. Laut Gesetz darf jedoch von dieser Regel abgewichen werden. In vielen Fällen sehen die Teilungserklärung und/oder die Gemeinschaftsordnung anderweitige Kostenverteilungsschlüssel vor (z.B. nach tatsächlichem Verbrauch, nach der Wohnfläche oder Personenzahl).

Außerdem bildet die Teilungserklärung mit der Festlegung der Miteigentumsanteile die Basis für die Gewichtung der Stimmrechte eines Eigentümers bei der Eigentümerversammlung. Diese findet mindestens einmal im Jahr statt.

Was versteht man unter dem Grundbuch?

Im Grundbuch sind die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken geregelt. Es ist ein öffentliches Verzeichnis, in welches man mit berechtigtem Interesse Einsicht nehmen darf. Die jeweiligen Eigentümer (Abt. I) sowie Inhalte zu Rechten und Lasten des Grundstücks (Abt. II und III) werden im Grundbuch genannt.

Laufende Kosten einer Immobilie – worauf ist zu achten?

Nach dem Erwerb einer Immobilie hat der Eigentümer mit laufenden Kosten zu rechnen, die bei Nutzung der Immobilie und somit ab Besitzübergang entstehen. Man spricht von den sogenannten Nebenkosten. Unter anderem fallen hierunter die Heizkosten, Strom-, Wasser-, Grundsteuergebühren, Kosten für Reinigung und Hausmeisterservice, zusätzliche Kosten für eine Wohngebäudeversicherung sowie Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten und Verwaltergebühren in Form von Hausgeldzahlungen bei Eigentumswohnungen.

Was ist das Hausgeld und warum muss es gezahlt werden?

Das Hausgeld umfasst die Nebenkosten, welche der Eigentümer einer Eigentumswohnung zu tragen hat. Unter anderem beinhaltet das Hausgeld auch Nebenkosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können; so zum Beispiel die Kosten für die Instandhaltung/-setzung der Immobilie und Verwaltergebühren. Es gibt Kosten, welche direkt auf den Mieter umgelegt werden können oder von diesem anteilig zu tragen sind; so zum Beispiel die Kosten für die Müllabfuhr oder die Treppenhausreinigung.

Portrait von einem Mann mittleren Alters, der einen Anzug trägt.

Noch Fragen?

Für weitergehende Informationen zum Immobilienkauf wenden Sie sich bitte an:

Harald Dirr
Tel.: 0711 22777-27
Fax: 0711 22777-9927
harald.dirr(at)gwg-gruppe.de