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Ener­gie­aus­weis — So erhal­ten Sie ihn

Ein Ener­gie­aus­weis gibt die ener­ge­ti­schen Eigen­scha­fen einer Immo­bi­lie an und ist 10 Jah­re lang gültig.

Aus dem Ener­gie­aus­weis erhält man kon­kre­te Infor­ma­tio­nen über den Heiz- und Warm­was­ser­ver­brauch des Gebäu­des und kann sich so einen bes­se­ren Ein­druck über die Ener­gie­ef­fi­zi­enz machen. Mit den ein­heit­li­chen Ver­brauch­s­an­ga­ben ermög­licht der Ener­gie­aus­weis einen trans­pa­ren­ten Ver­gleich zwi­schen ver­schie­de­nen Immo­bi­li­en. Die Ein­tei­lung in Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­sen hilft dabei, auf den ers­ten Blick zu erken­nen, wie es um den Ener­gie­be­darf des Gebäu­des steht. Es ist zu beach­ten, dass der Aus­weis immer für das gesam­te Gebäu­de erstellt wird, nicht für ein­zel­ne Wohnungen.

Optio­nal fin­den sich im Ener­gie­aus­weis auch Hin­wei­se für mög­li­che ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen zum Bei­spiel unter dem Ein­satz erneu­er­ba­rer Energien.

Wer benö­tigt einen Energieausweis?

Grund­sätz­lich gilt: Wer ein Gebäu­de neu ver­mie­tet, ver­kauft, ver­pach­tet oder ver­least muss ent­we­der einen Bedarfs- oder Ver­brauchs­aus­weis vor­le­gen kön­nen. Dabei besteht eine freie Wahl, wel­che Art des Aus­wei­ses vor­ge­legt wird. Es dür­fen auch bei­de Aus­wei­se vor­lie­gen.
Eine Aus­nah­me bil­den ener­ge­tisch unsa­nier­te Gebäu­de mit bis zu vier Wohn­ein­hei­ten und Bau­an­trag vor dem 01. Novem­ber 1977. Hier ist der Bedarfs­aus­weis gesetz­lich ver­pflich­tend. Auch bei Neu­bau­ten wird ein Bedarfs­aus­weis erstellt.

Im Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) fin­den Sie die gesetz­li­chen Grund­la­gen und genau­en Vor­ga­ben zur Erstel­lung und zum Inhalt des Ausweises.

Die Pflicht zur Erstel­lung eines Ener­gie­aus­wei­ses für Neu­bau­ten besteht seit der Ein­füh­rung der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) im Jahr 2002. Seit 2009 gilt die Pflicht außer­dem bei einem Ver­kauf oder einer Neuvermietung.

Es gibt Gebäu­de­ar­ten, die von die­ser Pflicht aus­ge­nom­men sind, zum Beispiel:

Wel­cher Ener­gie­aus­weis ist der rich­ti­ge für mich?

Nach der aktu­el­len Geset­zes­la­ge ent­schei­det vor allem das Alter des Gebäu­des und die Anzahl an Wohn­ein­hei­ten, wel­cher Ener­gie­aus­weis benö­tigt wird. Bedarfs- und Ver­brauchs­aus­weis unter­schei­den sich inso­fern, als dass der Bedarfs­aus­weis den theo­re­ti­schen Ener­gie­be­darf abbil­det wäh­rend der Ver­brauchs­aus­weis den tat­säch­li­chen Ener­gie­ver­brauch angibt. Bei­de bezie­hen ihre Wer­te jeweils auf einen Qua­drat­me­ter Nutz­flä­che und zei­gen den Ver­brauch eines Jahres.

Anhand die­ser ver­ein­fach­ten Gra­fik kön­nen Sie einen ers­ten Anhalts­punkt davon bekom­men, wel­cher Aus­weis der rich­ti­ge für Ihre Immo­bi­lie ist:

Welchen Energieasuweis benötige ich?


Der Bedarfs­aus­weis

Für alle Wohn­ge­bäu­de, die nicht ener­ge­tisch saniert wur­den, bis zu vier Wohn­ein­hei­ten beinhal­ten und einen Bau­an­trag vor dem 1. Novem­ber 1977 haben, ist der Bedarfs­aus­weis gesetz­lich vorgeschrieben.

Für einen bedarfs­ori­en­tier­ten Ener­gie­aus­weis errech­net ein qua­li­fi­zier­ter Ener­gie­be­ra­ter den End­ener­gie­be­darf der Immo­bi­lie. Dazu wer­den Anga­ben wie z.B. das Bau­jahr, der ener­ge­ti­sche Zustand der Gebäu­de­hül­le und die Art des Heiz­sys­tems genutzt.
Im End­ener­giebedarf ist die benö­tig­te Ener­gie­men­ge für Hei­zung und Warm­was­ser fest­ge­hal­ten, die jähr­lich pro Qua­drat­me­ter theo­re­tisch benö­tigt wird. Das indi­vi­du­el­le Heiz­ver­hal­ten der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner fließt hier nicht mit ein.

Der Ver­brauchs­aus­weis

Für alle Wohn­ge­bäu­de, die nach dem 1.November 1977 gebaut oder moder­ni­siert wur­den und mehr als vier Wohn­ein­hei­ten haben, kann ein Ver­brauchs­aus­weis ange­fer­tigt wer­den. Wie der Name bereits ver­rät, erfasst der Ver­brauchs­aus­weis den End­ener­giever­brauch eines Hau­ses. Wie viel Ener­gie wird für die Hei­zung ver­braucht? Und falls es eine zen­tra­le Warm­was­ser­ver­sor­gung gibt, wird auch die­ser Ver­brauch pro Qua­drat­me­ter im Jahr fest­ge­hal­ten. Dazu wer­den die Heiz­kos­ten­ab­rech­nun­gen der letz­ten drei Jah­re als Berech­nungs­grund­la­ge genutzt. Auch Kamin­öfen oder ande­re Feu­er­stät­ten wer­den in der Berech­nung berück­sich­tigt. Im Ver­brauchs­aus­weis fin­det sich also der tat­säch­li­che indi­vi­du­el­le Ener­gie­ver­brauch der Immo­bi­lie, abhän­gig vom Heiz­ver­brauch der Bewoh­ne­rin­nen und Bewohner. 

Was beinhal­tet ein Energieausweis

Es gibt fünf Sei­ten in einem Ener­gie­aus­weis. Die all­ge­mei­nen Anga­ben zum Gebäu­de (wie Adres­se, Bau­jahr, Anzahl der Woh­nun­gen, Nutz­flä­che, Hei­zungs­art) fin­den sich auf der ers­ten Sei­te. Auf den Sei­ten zwei (Bedarfs­aus­weis) und drei (Ver­brauchs­aus­weis) fin­det sich die bekann­te Farb­ska­la, die den Pri­mär- und End­ener­gie­be­darf bzw. dem Ener­gie­ver­brauch des Gebäu­des anzeigt. Die zwei­te Ska­la dar­un­ter dient zum Ver­gleich mit ver­schie­de­nen Gebäu­de­klas­sen.
Auf der vier­ten Sei­te kann bei der Aus­stel­lung eine Emp­feh­lung zur Ver­bes­se­rung der ener­ge­ti­schen Eigen­schaf­ten ein­ge­tra­gen wer­den. Auf der letz­ten Sei­te fin­den sich Erläu­te­run­gen zu ver­wen­de­ten Begriffen.


Älte­re Ener­gie­aus­wei­se haben even­tu­el­le eine leicht abge­wan­del­te Form, sind aber wei­ter­hin gül­tig, solan­ge sie nicht älter als 10 Jah­re sind.

Wel­che Kos­ten fal­len für einen Ener­gie­aus­weis an?

Die Erstel­lung eines bedarfs­ori­en­tier­ten Aus­wei­ses ist mit mehr Auf­wand und idea­ler­wei­se einer Vor-Ort Bege­hung ver­knüpft. Daher ent­ste­hen hier höhe­re Kos­ten. Da der Preis von ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie Auf­wand, Regi­on und Anbie­ter abhängt las­sen sich nur gro­be Kos­ten­rah­men nen­nen. Bei einem ver­brauchs­ori­en­tier­ten Ener­gie­aus­weis bewe­gen sich die Prei­se etwa zwi­schen 50 und 250 Euro. Bei einem Bedarfs­aus­weis müs­sen hin­ge­gen etwa 300 bis 1.000 Euro ein­ge­plant werden.

So erhal­ten Sie Ihren Energieausweis

Zur Aus­stel­lung eines Ener­gie­aus­wei­ses braucht es bestimm­te Qua­li­fi­ka­tio­nen, die im Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) ste­hen.
Die­se erfül­len zum Bei­spiel Inge­nieur- und Archi­tek­ten­bü­ros oder Hand­werks­be­trie­be. Die Deut­sche Ener­gie-Agen­tur (dena) hält eine Lis­te mit qua­li­fi­zier­ten Aus­tel­le­rin­nen und Aus­stel­lern bereit.

Sei­en Sie vor­sich­tig bei güns­ti­gen Online­an­ge­bo­ten, wo Ener­gie­aus­wei­se teil­wei­se bereits für weni­ge Euros aus­ge­stellt wer­den. Hier kann es zu unvoll­stän­di­gen Anga­ben kom­men und es ist kein Ter­min direkt am Gebäu­de inbe­grif­fen. Es ist zwar kei­ne gesetz­li­che Ver­pflich­tung, aber eine Vor-Ort-Bege­hung erhöht die Chan­ce auf einen qua­li­ta­tiv ein­wand­frei­en Ener­gie­aus­weis deut­lich.
Bei einem Ter­min vor Ort kann der ener­ge­ti­sche Zustand des Hau­ses noch bes­ser beur­teilt wer­den und auch kon­kre­te Maß­nah­men zur Sen­kung der Ener­gie­kos­ten und CO2-Emis­sio­nen bespro­chen werden.

Die wich­tigs­ten fra­gen auf einen blick

Aus dem Ener­gie­aus­weis erhält man kon­kre­te Infor­ma­tio­nen über den Heiz- und Warm­was­ser­ver­brauch des Gebäu­des und kann sich so einen bes­se­ren Ein­druck über die Ener­gie­ef­fi­zi­enz machen. Mit den ein­heit­li­chen Ver­brauch­s­an­ga­ben ermög­licht der Ener­gie­aus­weis einen trans­pa­ren­ten Ver­gleich zwi­schen ver­schie­de­nen Immobilien.

Im End­ener­gie­be­darf ist die benö­tig­te Ener­gie­men­ge für Hei­zung und Warm­was­ser fest­ge­hal­ten, die jähr­lich pro Qua­drat­me­ter theo­re­tisch benö­tigt wird. Das indi­vi­du­el­le Heiz­ver­hal­ten der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner fließt hier nicht mit ein.

Wie der Name bereits ver­rät, erfasst der Ver­brauchs­aus­weis den End­ener­gie­ver­brauch eines Hau­ses. Wie viel Ener­gie wird für die Hei­zung ver­braucht? Und falls es eine zen­tra­le Warm­was­ser­ver­sor­gung gibt, wird auch die­ser Ver­brauch pro Qua­drat­me­ter im Jahr festgehalten.

Bei einem ver­brauchs­ori­en­tier­ten Ener­gie­aus­weis bewe­gen sich die Prei­se etwa zwi­schen 50 und 250 Euro. Bei einem Bedarfs­aus­weis müs­sen hin­ge­gen etwa 300 bis 1.000 Euro ein­ge­plant werden.

Zur Aus­stel­lung eines Ener­gie­aus­wei­ses braucht es bestimm­te Qua­li­fi­ka­tio­nen, die im Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) ste­hen.
Die­se erfül­len zum Bei­spiel Inge­nieur- und Archi­tek­ten­bü­ros oder Hand­werks­be­trie­be. Die Deut­sche Ener­gie-Agen­tur (dena) hält eine Lis­te mit qua­li­fi­zier­ten Aus­tel­le­rin­nen und Aus­stel­lern bereit.

Die Gül­tig­keits­dau­er eines Ener­gie­aus­wei­ses hängt vom Datum der Aus­stel­lung ab. Für Ener­gie­aus­wei­se, die ab dem 1. Mai 2021 aus­ge­stellt wur­den, beträgt die Gül­tig­keits­dau­er 10 Jah­re für Wohn­ge­bäu­de und 15 Jah­re für Nichtwohngebäude.

Ja, wenn Sie Ihr Haus ver­kau­fen oder ver­mie­ten möch­ten, müs­sen Sie einen gül­ti­gen Ener­gie­aus­weis vor­le­gen. Der Ener­gie­aus­weis muss dem poten­zi­el­len Käu­fer oder Mie­ter vor Ver­trags­ab­schluss vor­ge­legt werden.

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