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Energieausweis – So erhalten Sie ihn

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Ein Energieausweis gibt die energetischen Eigenschafen einer Immobilie an und ist 10 Jahre lang gültig.

Aus dem Energieausweis erhält man konkrete Informationen über den Heiz- und Warmwasserverbrauch des Gebäudes und kann sich so einen besseren Eindruck über die Energieeffizienz machen. Mit den einheitlichen Verbrauchsangaben ermöglicht der Energieausweis einen transparenten Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien. Die Einteilung in Energieeffizienzklassen hilft dabei, auf den ersten Blick zu erkennen, wie es um den Energiebedarf des Gebäudes steht. Es ist zu beachten, dass der Ausweis immer für das gesamte Gebäude erstellt wird, nicht für einzelne Wohnungen.

Optional finden sich im Energieausweis auch Hinweise für mögliche energetische Sanierungen zum Beispiel unter dem Einsatz erneuerbarer Energien.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Grundsätzlich gilt: Wer ein Gebäude neu vermietet, verkauft, verpachtet oder verleast muss entweder einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorlegen können. Dabei besteht eine freie Wahl, welche Art des Ausweises vorgelegt wird. Es dürfen auch beide Ausweise vorliegen.
Eine Ausnahme bilden energetisch unsanierte Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01. November 1977. Hier ist der Bedarfsausweis gesetzlich verpflichtend. Auch bei Neubauten wird ein Bedarfsausweis erstellt.

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie die gesetzlichen Grundlagen und genauen Vorgaben zur Erstellung und zum Inhalt des Ausweises.

Die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises für Neubauten besteht seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002. Seit 2009 gilt die Pflicht außerdem bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung.

Es gibt Gebäudearten, die von dieser Pflicht ausgenommen sind, zum Beispiel:

Welcher Energieausweis ist der richtige für mich?

Nach der aktuellen Gesetzeslage entscheidet vor allem das Alter des Gebäudes und die Anzahl an Wohneinheiten, welcher Energieausweis benötigt wird. Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterscheiden sich insofern, als dass der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf abbildet während der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch angibt. Beide beziehen ihre Werte jeweils auf einen Quadratmeter Nutzfläche und zeigen den Verbrauch eines Jahres.

Anhand dieser vereinfachten Grafik können Sie einen ersten Anhaltspunkt davon bekommen, welcher Ausweis der richtige für Ihre Immobilie ist:


Der Bedarfsausweis

Für alle Wohngebäude, die nicht energetisch saniert wurden, bis zu vier Wohneinheiten beinhalten und einen Bauantrag vor dem 1. November 1977 haben, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben.

Für einen bedarfsorientierten Energieausweis errechnet ein qualifizierter Energieberater den Endenergiebedarf der Immobilie. Dazu werden Angaben wie z.B. das Baujahr, der energetische Zustand der Gebäudehülle und die Art des Heizsystems genutzt.
Im Endenergiebedarf ist die benötigte Energiemenge für Heizung und Warmwasser festgehalten, die jährlich pro Quadratmeter theoretisch benötigt wird. Das individuelle Heizverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner fließt hier nicht mit ein.

Der Verbrauchsausweis

Für alle Wohngebäude, die nach dem 1.November 1977 gebaut oder modernisiert wurden und mehr als vier Wohneinheiten haben, kann ein Verbrauchsausweis angefertigt werden. Wie der Name bereits verrät, erfasst der Verbrauchsausweis den Endenergieverbrauch eines Hauses. Wie viel Energie wird für die Heizung verbraucht? Und falls es eine zentrale Warmwasserversorgung gibt, wird auch dieser Verbrauch pro Quadratmeter im Jahr festgehalten. Dazu werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage genutzt. Auch Kaminöfen oder andere Feuerstätten werden in der Berechnung berücksichtigt. Im Verbrauchsausweis findet sich also der tatsächliche individuelle Energieverbrauch der Immobilie, abhängig vom Heizverbrauch der Bewohnerinnen und Bewohner.

Was beinhaltet ein Energieausweis

Es gibt fünf Seiten in einem Energieausweis. Die allgemeinen Angaben zum Gebäude (wie Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Nutzfläche, Heizungsart) finden sich auf der ersten Seite. Auf den Seiten zwei (Bedarfsausweis) und drei (Verbrauchsausweis) findet sich die bekannte Farbskala, die den Primär- und Endenergiebedarf bzw. dem Energieverbrauch des Gebäudes anzeigt. Die zweite Skala darunter dient zum Vergleich mit verschiedenen Gebäudeklassen.
Auf der vierten Seite kann bei der Ausstellung eine Empfehlung zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften eingetragen werden. Auf der letzten Seite finden sich Erläuterungen zu verwendeten Begriffen.


Ältere Energieausweise haben eventuelle eine leicht abgewandelte Form, sind aber weiterhin gültig, solange sie nicht älter als 10 Jahre sind.

Welche Kosten fallen für einen Energieausweis an?

Die Erstellung eines bedarfsorientierten Ausweises ist mit mehr Aufwand und idealerweise einer Vor-Ort Begehung verknüpft. Daher entstehen hier höhere Kosten. Da der Preis von verschiedenen Faktoren wie Aufwand, Region und Anbieter abhängt lassen sich nur grobe Kostenrahmen nennen. Bei einem verbrauchsorientierten Energieausweis bewegen sich die Preise etwa zwischen 50 und 250 Euro. Bei einem Bedarfsausweis müssen hingegen etwa 300 bis 1.000 Euro eingeplant werden.

So erhalten Sie Ihren Energieausweis

Zur Ausstellung eines Energieausweises braucht es bestimmte Qualifikationen, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) stehen.
Diese erfüllen zum Beispiel Ingenieur- und Architektenbüros oder Handwerksbetriebe. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hält eine Liste mit qualifizierten Austellerinnen und Ausstellern bereit.

Seien Sie vorsichtig bei günstigen Onlineangeboten, wo Energieausweise teilweise bereits für wenige Euros ausgestellt werden. Hier kann es zu unvollständigen Angaben kommen und es ist kein Termin direkt am Gebäude inbegriffen. Es ist zwar keine gesetzliche Verpflichtung, aber eine Vor-Ort-Begehung erhöht die Chance auf einen qualitativ einwandfreien Energieausweis deutlich.
Bei einem Termin vor Ort kann der energetische Zustand des Hauses noch besser beurteilt werden und auch konkrete Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten und CO2-Emissionen besprochen werden.

Die wichtigsten fragen auf einen blick

Aus dem Energieausweis erhält man konkrete Informationen über den Heiz- und Warmwasserverbrauch des Gebäudes und kann sich so einen besseren Eindruck über die Energieeffizienz machen. Mit den einheitlichen Verbrauchsangaben ermöglicht der Energieausweis einen transparenten Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien.

Im Endenergiebedarf ist die benötigte Energiemenge für Heizung und Warmwasser festgehalten, die jährlich pro Quadratmeter theoretisch benötigt wird. Das individuelle Heizverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner fließt hier nicht mit ein.

Wie der Name bereits verrät, erfasst der Verbrauchsausweis den Endenergieverbrauch eines Hauses. Wie viel Energie wird für die Heizung verbraucht? Und falls es eine zentrale Warmwasserversorgung gibt, wird auch dieser Verbrauch pro Quadratmeter im Jahr festgehalten.

Bei einem verbrauchsorientierten Energieausweis bewegen sich die Preise etwa zwischen 50 und 250 Euro. Bei einem Bedarfsausweis müssen hingegen etwa 300 bis 1.000 Euro eingeplant werden.

Zur Ausstellung eines Energieausweises braucht es bestimmte Qualifikationen, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) stehen.
Diese erfüllen zum Beispiel Ingenieur- und Architektenbüros oder Handwerksbetriebe. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hält eine Liste mit qualifizierten Austellerinnen und Ausstellern bereit.

Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises hängt vom Datum der Ausstellung ab. Für Energieausweise, die ab dem 1. Mai 2021 ausgestellt wurden, beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre für Wohngebäude und 15 Jahre für Nichtwohngebäude.

Ja, wenn Sie Ihr Haus verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis muss dem potenziellen Käufer oder Mieter vor Vertragsabschluss vorgelegt werden.

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