
Impressum
Kontakt:
BWG Baugesellschaft Württembergischer Genossenschaften mbH
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 22 777-0
Telefax: 0711 22 777-50
info(at)gwg-gruppe.de
www.gwg-gruppe.de
Geschäftsführer:
Andreas Engelhardt,
Florian Preißler
Rechtsform/Register:
Rechtsform: GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 4160
Aufsichtsbehörde:
Zulassung nach § 34c Gewerbeordnung
Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Umsatzsteuer- Identifikationsnummer:
DE 147 84 36 04
Mitgliedschaften:
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Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.
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Bundesverband freier Immobilien- u. Wohnungsunternehmen e.V.
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Haus & Grund Wiesbaden
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Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienste:
Die Gesellschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, verwalten, vermitteln, errichten, erwerben und veräußern sowie die Baubetreuung für eigene und fremde Rechnung durchführen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an ähnlichen Unternehmen zu beteiligen.
Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Versicherung, Wiesbaden
Verträge:
Die von uns verwendeten Verträge liegen auf der Geschäftsstelle, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart zur Einsicht bereit.
Preise der Dienstleistung:
Informationen zu den Preisen unserer Dienstleistungen gemäß § 4 DL-InfoV teilen wir gerne auf Anfrage mit. Aktuelle Vermietungs- und Verkaufsangebote können auch auf unserer Homepage unter den Rubriken "Mieten" und "Kaufen" eingesehen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingung:
Wir verwenden nur auf konkrete Verträge bezogene Allgemeine Vertragsbestimmungen, die auf der Geschäftsstelle, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart zur Einsicht bereit liegen.
Vertragsklauseln:
Wir haben keine Vertragsklauseln, die über das auf den konkreten Vertrag anwendbare Recht hinausgehen.
Garantien:
Wir haben grundsätzlich keine Garantien, die über gesetzliche Gewährleistungsrechte hinausgehen.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren ist das Wohnungsunternehmen weder bereit noch verpflichtet.