Impressum

Kontakt:

BWG Baugesellschaft Württembergischer Genossenschaften mbH

Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 22 777-0
Telefax: 0711 22 777-50
info(at)gwg-gruppe.de
www.gwg-gruppe.de

Geschäftsführer:
Andreas Engelhardt, 
Florian Preißler

Rechtsform/Register:
Rechtsform: GmbH 
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 4160

Aufsichtsbehörde:
Zulassung nach § 34c Gewerbeordnung 
Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart 
Jägerstraße 30 
70174 Stuttgart 

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer:
DE 147 84 36 04

Mitgliedschaften:

  • Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. 

  • Bundesverband freier Immobilien- u. Wohnungsunternehmen e.V. 

  • Haus & Grund Wiesbaden 

  • Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart

Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienste:
Die Gesellschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, verwalten, vermitteln, errichten, erwerben und veräußern sowie die Baubetreuung für eigene und fremde Rechnung durchführen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an ähnlichen Unternehmen zu beteiligen.

Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Versicherung, Wiesbaden

Verträge:
Die von uns verwendeten Verträge liegen auf der Geschäftsstelle, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart zur Einsicht bereit.

Preise der Dienstleistung:
Informationen zu den Preisen unserer Dienstleistungen gemäß § 4 DL-InfoV teilen wir gerne auf Anfrage mit. Aktuelle Vermietungs- und Verkaufsangebote können auch auf unserer Homepage unter den Rubriken "Mieten" und "Kaufen" eingesehen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingung:
Wir verwenden nur auf konkrete Verträge bezogene Allgemeine Vertragsbestimmungen, die auf der Geschäftsstelle, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart zur Einsicht bereit liegen.

Vertragsklauseln:
Wir haben keine Vertragsklauseln, die über das auf den konkreten Vertrag anwendbare Recht hinausgehen.

Garantien:
Wir haben grundsätzlich keine Garantien, die über gesetzliche Gewährleistungsrechte hinausgehen.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren ist das Wohnungsunternehmen weder bereit noch verpflichtet.