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Kundenbetreuer der GWG

Härtefallmanagement bei Modernisierungen

Wenn eine Wohnung oder ein Quartier modernisiert werden soll, kann es aufgrund der hiermit verbundenen Mietsteigerung zu Konflikten kommen, falls sich Mieterinnen oder Mieter die neue Miete nicht leisten können. Trotzdem soll in solchen Härtefällen niemand seine Wohnung verlieren. Als fairer Vermieter möchte die GWG-Gruppe ihrer Mieterschaft ein sicheres Zuhause bieten, deshalb bietet sie ihren Kundinnen und Kunden entsprechende Lösungen an.

Um bei solchen Härtefallregelungen einheitliche Standards anzulegen, hat sich die GWG-Gruppe einer Initiative des Deutschen Mieterbunds e.V. und der Wohnungsunternehmen LEG, VIVAWEST und Vonovia angeschlossen. Innerhalb dieser Initiative wurde ein Leitfaden erstellt, der Härtefälle und den Umgang mit ihnen definiert. Der Orientierungsleitfaden beantwortet die Fragen: Ab wann liegt ein Härtefall vor? Welche Nachweise werden benötigt? Neben finanziellen Aspekten wie dem Einkommen und der Angemessenheit der Wohnungsgröße berücksichtigt der Leitfaden aber auch persönliche Härten wie Erkrankungen, eine schwierige familiäre Situation oder die Verwurzelung im Quartier. Die dort angewandten Kriterien basieren auf anerkannten Kenngrößen wie etwa den Empfehlungen zur Einkommensgrenze („Regelbedarfe“) des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Natürlich ersetzt der Orientierungsleitfaden nicht das persönliche Gespräch. Die GWG-Gruppe lädt deshalb alle betroffenen Mieterinnen und Mieter ein, sich vertrauensvoll an die Kundenbetreuung zu wenden, um individuell passende Lösungen zu finden.