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Balkonkraftwerk: Was Sie als Mieter beachten sollten

Balkonkraftwerke sind für viele Haushalte ein interessanter Einstieg in die eigene Energiewende. Gerade bei hohen Strompreisen ist die Idee verlockend: Auf dem eigenen Balkon Solarstrom erzeugen und so die Stromkosten dauerhaft senken. Wenn Sie ein Balkonkraftwerk bei uns installieren möchten, gibt es jedoch einige klare Regeln und Abläufe, die Sie beachten müssen.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk (auch Balkon-PV, Balkonsolaranlage oder steckerfertige Photovoltaikanlage) ist eine kleine Solaranlage, die auf oder an Ihrem Balkon montiert und an das Wohnungsnetz angeschlossen wird. Damit können Sie einen Teil Ihres Stroms direkt vor Ort als Solarstrom erzeugen.

Dabei gelten bei uns klare technische Rahmenbedingungen:

– Pro Wohneinheit darf nur eine solche Anlage installiert werden.

– Die Gesamtanschlussleistung des Balkonkraftwerks darf 800 Watt nicht überschreiten.

– Der Anschluss muss den VDE-Normen entsprechen.

Wichtig ist außerdem, dass das Balkonkraftwerk nicht eigenständig installiert werden darf. Die Montage muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Von dieser Firma ist eine unterschriebene Fachunternehmererklärung über die ausgeführten Arbeiten vorzulegen. Diese Erklärung und weitere Nachweise sind uns vor der Installation zu übergeben.

Montage und Sicherheit

Damit Solarstrom auf dem Balkon sicher genutzt werden kann, kommt es auf die richtige Befestigung und die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen an. Die Anlage muss so befestigt sein, dass sie bei Wind, Sturm und starker Belastung nicht herabstürzen kann. Zugleich ist es wichtig, dass das Gebäude durch die Montage nicht beschädigt wird, etwa durch Bohrungen an Balkonelementen.

Nicht erlaubt ist die Montage eines Balkonkraftwerks an der Fassade oder auf dem Dach. Die Anlage soll ausschließlich am oder auf dem Balkon angebracht werden. Ein weiterer Punkt ist die Fluchtwegsituation: Die Solaranlage darf die Anleiterung der Feuerwehr über den Balkon nicht beeinträchtigen. Wenn kein anderes geeignetes Fenster zur Verfügung steht, muss an der Balkonbrüstung eine Fläche von mindestens einem Meter Breite freigehalten werden, die nicht durch die Solarmodule verdeckt ist.

Für den Anschluss ist eine geeignete Steckdose auf dem Balkon erforderlich. Fehlt diese, kann eine Nachrüstung durch ein Fachunternehmen geprüft werden. Die Nachrüstung erfolgt in Abstimmung mit uns, die Kosten tragen jedoch Sie als Mieter.

Notwendige Unterlagen

Bevor Sie mit der Planung oder Bestellung beginnen, benötigen Sie unsere schriftliche Genehmigung. Diese wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen, darunter:

– Angaben zu Art, Typ, Leistung (max. 800 Watt), Ort und Befestigung der Solaranlage

– Fachunternehmererklärung der Elektrofachfirma

– Anmeldebescheinigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

– Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Hausratsversicherung empfohlen)

– Montagebericht und Erklärung des Fachhandelwerkers zu Wind- und Standsicherheit, freien Fluchtwegen und zulässigen Lasten

Mit dem Betrieb übernehmen Sie Verantwortung und haften für alle Kosten und Schäden, die durch die Anlage entstehen können. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Einbauten auf eigene Kosten zurückzubauen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.

Wir können die Genehmigung widerrufen, wenn sich gesetzliche Vorgaben ändern oder erforderliche Nachweise nicht mehr vorliegen oder nicht eingehalten werden. 

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk planen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre zuständige Ansprechperson bei der GWG-Gruppe, bevor Sie eine Anlage bestellen oder montieren lassen.

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